Grundmiete
Die angemessenen Kosten der Grundmiete berechnen sich aus dem Produkt der angemessenen Wohnfläche multipliziert mit den angemessenen Kosten pro Quadratmeter. Das Produkt hieraus ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes die angemessenen Kosten der Grundmiete. Hierauf werden noch die angemessenen Betriebskosten addiert (vgl. Bruttomiete ).