Krankengeld
Grundsätzlich kommen Grundsicherungsleistungen neben Krankengeld in Betracht, wenn der grundsicherungsrechtliche Bedarf nicht gedeckt ist.
Krankengeld wird in voller Höhe angerechnet, gegebenenfalls bereinigt um die Versicherungspauschale bei volljährigen Leistungsbeziehern (30,00 Euro).