Sozialberatung Essen e.V.
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Krankengeld

 

  1. Grundsätzlich kommen Grundsicherungsleistungen neben Krankengeld in Betracht, wenn der grundsicherungsrechtliche Bedarf nicht gedeckt ist.

     

  2. Krankengeld wird in voller Höhe angerechnet, gegebenenfalls bereinigt um die Versicherungspauschale bei volljährigen Leistungsbeziehern (30,00 Euro).

 

Mehrbedarfe

 

Kontakt

Sozialberatung Essen e.V.

Viehoferstr. 14

45127 Essen

Tel.: 0201/890959-99 / Fax -44

 

Email:

mail@sozialberatung-essen.de

 

Homepage:

www.sozialberatung-essen.de

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