Sozialberatung Essen e.V.
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Mehrbedarf für behinderte Menschen

 

Für behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und denen Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 % des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.

Dieser Mehrbedarf kann auch nach Beendigung der Eingliegerungshilfe während einer angemessenen Übergangszeit, insbesondere einer Einarbeitungszeit anerkannt werden. (§ 21 Abs. 4 SGB II; § 30 Abs. 4 SGB XII)

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2024:

 

2024

Regel-
bedarf

Mehrbedarf für
behinderte
Menschen

Regelbedarfsstufe

 

 

1

563,00 €

197,05 €

2

506,00 €

177,10 €

3

451,00 €

157,85 €

4

471,00 €

164,85 €

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2023:

 

2023

Regel-
bedarf

Mehrbedarf für
behinderte
Menschen

Regelbedarfsstufe

 

 

1

502,00 €

175,70 €

2

451,00 €

157,85 €

3

402,00 €

140,70 €

4

420,00 €

147,00 €

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2022:

 

2022

Regel-
bedarf

Mehrbedarf für
behinderte
Menschen

Regelbedarfsstufe

 

 

1

449,00 €

157,15 €

2

404,00 €

141,40 €

3

360,00 €

126,00 €

4

376,00 €

131,60 €

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2021:

 

2021

Regel-
bedarf

Mehrbedarf für
behinderte
Menschen

Regelbedarfsstufe

 

 

1

446,00 €

156,10 €

2

401,00 €

140,35 €

3

357,00 €

124,95 €

4

373,00 €

130,55 €

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2020:

 

2020

Regel-
bedarf

Mehrbedarf für
behinderte
Menschen

Regelbedarfsstufe

 

 

1

432,00 €

151,20 €

2

389,00 €

136,15 €

3

345,00 €

120,75 €

4

328,00 €

114,80 €

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2019:

 

2019

Regel-
bedarf

Mehrbedarf für
behinderte
Menschen

Regelbedarfsstufe

 

 

1

424,00 €

148,40 €

2

382,00 €

133,70 €

3

339,00 €

118,65 €

4

322,00 €

112,70 €

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2018:

 

2018

Regel-
bedarf

Mehrbedarf für
behinderte
Menschen

Regelbedarfsstufe

 

 

1

416,00 €

145,60 €

2

374,00 €

130,90 €

3

332,00 €

116,20 €

4

316,00 €

110,60 €

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2017:

 

2017

Regel-
bedarf

Mehrbedarf für
behinderte
Menschen

Regelbedarfsstufe

 

 

1

406,00 €

143,15 €

2

368,00 €

128,80 €

3

327,00 €

114,45 €

4

311,00 €

108,85 €

 

Mehrbedarfe

 

Kontakt

Sozialberatung Essen e.V.

Viehoferstr. 14

45127 Essen

Tel.: 0201/890959-99 / Fax -44

 

Email:

mail@sozialberatung-essen.de

 

Homepage:

www.sozialberatung-essen.de

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