Wohngeld
Wohngeld ist grundsätzlich neben Leistungen der Grundsicherung nicht beziehbar. Allerdings ist denkbar, dass bei Kindern, die über Einkommen und/oder Vermögen oberhalb ihres grundsicherungsrechtlichen Bedarfes verfügen, und deswegen aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheiden, Kinderwohngeld bezogen werden kann.