Sozialberatung Essen e.V.
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Bundesausbildungsbeihilfe

 

Bundesausbildungsbeihilfe schließt dem Grunde nach Leistungen nach SGB II aus, aber es bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Sonderbedarfe und auf ungedeckte Kosten der Unterkunft (siehe hierzu auch: „Leistungen für Auszubildende“ ).

 

Mehrbedarfe

 

Kontakt

Sozialberatung Essen e.V.

Viehoferstr. 14

45127 Essen

Tel.: 0201/890959-99 / Fax -44

 

Email:

mail@sozialberatung-essen.de

 

Homepage:

www.sozialberatung-essen.de

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