Sozialberatung Essen e.V.
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Mehrbedarf für Alleinerziehende

 

Es wird ein Mehrbedarf anerkannt, wenn Sie mit einem oder mehreren Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen. (§ 21 Abs. 3 SGB II; § 30 Abs. 3 SGB XII)

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2024:

 

2024

         

Alleinerziehende mit
-1 Kind unter 7 Jahren
-bzw. 2 u. 3 Kindern
 unter 16 Jahren

Alleinerziehende mit
minderjährigen Kindern
pro Kind 12 %,
max. 60 %

 

1

2

3

4

ab 5

202,68 €

67,56

135,12

202,68

270,24

337,80

 

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2023:

 

2023

         

Alleinerziehende mit
-1 Kind unter 7 Jahren
-bzw. 2 u. 3 Kindern
 unter 16 Jahren

Alleinerziehende mit
minderjährigen Kindern
pro Kind 12 %,
max. 60 %

 

1

2

3

4

ab 5

180,72 €

60,24

120,48

180,72

240,96

301,20

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2022:

 

2022

         

Alleinerziehende mit
-1 Kind unter 7 Jahren
-bzw. 2 u. 3 Kindern
 unter 16 Jahren

Alleinerziehende mit
minderjährigen Kindern
pro Kind 12 %,
max. 60 %

 

1

2

3

4

ab 5

161,64 €

53,88

107,76

161,64

215,52

269,40

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2021:

 

2021

         

Alleinerziehende mit
-1 Kind unter 7 Jahren
-bzw. 2 u. 3 Kindern
 unter 16 Jahren

Alleinerziehende mit
minderjährigen Kindern
pro Kind 12 %,
max. 60 %

 

1

2

3

4

ab 5

160,56 €

53,52

107,04

160,56

214,08

267,60

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2020:

 

2020

         

Alleinerziehende mit
-1 Kind unter 7 Jahren
-bzw. 2 u. 3 Kindern
 unter 16 Jahren

Alleinerziehende mit
minderjährigen Kindern
pro Kind 12 %,
max. 60 %

 

1

2

3

4

ab 5

155,52 €

51,84

103,68

155,52

207,36

259,20

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2019:

 

2019

         

Alleinerziehende mit
-1 Kind unter 7 Jahren
-bzw. 2 u. 3 Kindern
 unter 16 Jahren

Alleinerziehende mit
minderjährigen Kindern
pro Kind 12 %,
max. 60 %

 

1

2

3

4

ab 5

152,64 €

50,88 €

101,76 €

152,64 €

203,52 €

254,40 €

 

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2018:

 

2018

         

Alleinerziehende mit
-1 Kind unter 7 Jahren
-bzw. 2 u. 3 Kindern
 unter 16 Jahren

Alleinerziehende mit
minderjährigen Kindern
pro Kind 12 %,
max. 60 %

 

1

2

3

4

ab 5

149,76 €

49,92 €

99,84 €

149,76 €

199,68 €

249,60 €

 

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2017:

 

2017

         

Alleinerziehende mit
-1 Kind unter 7 Jahren
-bzw. 2 u. 3 Kindern
 unter 16 Jahren

Alleinerziehende mit
minderjährigen Kindern
pro Kind 12 %,
max. 60 %

 

1

2

3

4

ab 5

147,24 €

49,08 €

98,16 €

147,24 €

196,32 €

245,40 €

 

 

Mehrbedarfe

 

Kontakt

Sozialberatung Essen e.V.

Viehoferstr. 14

45127 Essen

Tel.: 0201/890959-99 / Fax -44

 

Email:

mail@sozialberatung-essen.de

 

Homepage:

www.sozialberatung-essen.de

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