Arbeitslosengeld I
Grundsätzlich kommen Grundsicherungsleistungen neben Arbeitslosengeld I in Betracht, wenn der grundsicherungsrechtliche Bedarf nicht gedeckt ist.
Grundsätzlich werden Leistungen des Arbeitslosengeldes I in voller Höhe angerechnet, bereinigt gegebenenfalls um eine Versicherungspauschale bei volljährigen Leistungsbeziehern im SGB II (30,00 Euro).