Sozialberatung Essen e.V.
Sozialberatung Essen e.V.

Arbeitslosengeld I

 

  1. Grundsätzlich kommen Grundsicherungsleistungen neben Arbeitslosengeld I in Betracht, wenn der grundsicherungsrechtliche Bedarf nicht gedeckt ist.

     

  2. Grundsätzlich werden Leistungen des Arbeitslosengeldes I in voller Höhe angerechnet, bereinigt gegebenenfalls um eine Versicherungspauschale bei volljährigen Leistungsbeziehern im SGB II (30,00 Euro).

 

Mehrbedarfe

 

Kontakt

Sozialberatung Essen e.V.

Viehoferstr. 14

45127 Essen

Tel.: 0201/890959-99 / Fax -44

 

Email:

mail@sozialberatung-essen.de

 

Homepage:

www.sozialberatung-essen.de

"gefällt mir" ist neu, daher so wenig Klicks

Druckversion | Sitemap
© Sozialberatung Essen e.V.