Sozialberatung Essen e.V.
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Antrag bei vorläufigen Bescheiden.docx
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Antrag bei endgültigen Bescheiden.docx
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Überprüfungsantrag bei erstmaliger Kürzung der Kosten für die Miete nach dem 01.03.2020

 

Wir erklären Ihnen hier, was Sie tun können, um auch nachträglich noch Geld vom Job Center / Amt für Soziales erhalten zu können.

Die Überprüfung für Zeiträume in 2021 müssen noch in diesem Jahr (2022) beantragt werden.

 

Zu beachten ist, dass es vorläufige und endgültige Bescheide gibt.

 

  1. Was mache ich bei endgültigen Bescheiden?
  2. Was mache ich bei vorläufigen Bescheiden?
  3. Was mache ich, wenn ich mir nicht sicher bin, um was für Bescheide es sich handelt?
  4. Was muss ich bei Übermittlung von Unterlagen an die Sozialberatung Essen e.V. beachten?

 

  1. Endgültige Bescheide

Bei endgültigen Bescheiden können Sie den auf dieser Seite oben verlinkten Antragsvordruck für endgültige Bescheide benutzen, um eine Überprüfung zu beantragen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um „Leistungsbescheide“ oder „Änderungsbescheide“ (solange nicht der Hinweis „vorläufig“ enthalten ist), oder „Endgültige Festsetzungen“ oder „Aufhebungs- und Erstattungsbescheide“ handelt.

 

Fertigen Sie eine Kopie des Antrages an.

 

Entweder erhalten Sie dann nach Antragstellung neue Bescheide, die die kompletten Kosten der Miete übernehmen.

 

Diese können/sollten Sie uns zur Prüfung per Mail schicken.

 

Oder Sie erhalten Bescheide, die die Übernahme der vollen Miete ablehnen. Dann können wir mit Hilfe eines Anwaltes für Sie kostenlos Widerspruch einlegen.

 

Auch wenn die Miete komplett übernommen wird, können sich bei der Berechnung des Job Centers hinsichtlich des Einkommens (etc.) Fehler einschleichen. Eine Überprüfung ist daher immer ratsam!

 

In beiden Fällen beachten Sie dabei bitte die Widerspruchsfrist von einem Monat.

 

Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen zur Prüfung:

  • Höhe der Miete aufgeteilt in Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten (evtl. sonstige Kosten aus dem Mietvertrag wie Garage, Kabelanschluss, etc.).
  • Art der Heizung: Zentralheizung, Nachtspeicher, Gastherme oder andere ?
  • Durchlauferhitzer in Küche oder/und Bad ?
  • Heizkonvektor oder -strahler im Bad ?

 

  1. Vorläufige Bescheide

Bei vorläufigen Bescheiden können Sie den auf dieser Seite oben verlinkten Antragsvordruck für vorläufige Bescheide benutzen, um eine Überprüfung zu beantragen. Der Vordruck ist anders formuliert, da bei vorläufigen Bescheiden es darauf ankommt, wann der Bewilligungszeitraum begonnen hat und wann endete, ob eine Überprüfung oder die endgültige Festsetzung beantragt werden muss.

 

Zusätzlich wird je nach Bewilligungszeitraum MIT oder OHNE Durchschnittseinkommen gerechnet.

 

Fertigen Sie eine Kopie des Antrages an.

 

Entweder erhalten Sie dann nach Antragstellung neue Bescheide, die die kompletten Kosten der Miete übernehmen.

 

Diese können/sollten Sie uns zur Prüfung per Mail schicken.

 

Oder Sie erhalten Bescheide, die die Übernahme der vollen Miete ablehnen. Dann können wir mit Hilfe eines Anwaltes für Sie kostenlos Widerspruch einlegen.

 

In beiden Fällen beachten Sie dabei bitte die Widerspruchsfrist von einem Monat.

 

Auch wenn die Miete komplett übernommen wird, können sich bei der Berechnung des Job Centers hinsichtlich des Einkommens (etc.) Fehler einschleichen. Eine Überprüfung ist daher immer ratsam!

 

Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen zur Prüfung:

  • Höhe der Miete aufgeteilt in Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten (evtl. sonstige Kosten aus dem Mietvertrag wie Garage, Kabelanschluss, etc.).
  • Art der Heizung: Zentralheizung, Nachtspeicher, Gastherme oder andere ?
  • Durchlauferhitzer in Küche oder/und Bad ?
  • Heizkonvektor oder -strahler im Bad ?

 

  1. Was mache ich, wenn ich mir nicht sicher bin, um was für Bescheide es sich handelt?

In diesem Fall können Sie uns die betreffenden Bescheide per E-Mail schicken. Wir sagen Ihnen dann, welchen Antragsvordruck Sie benutzen müssen.

 

  1. Was muss ich bei Übermittlung von Unterlagen an die Sozialberatung Essen e.V. beachten?

Ihre Bescheide schicken Sie uns bitte als PDF-Datei an mail@sozialberatung-essen.de . Bitte eine PDF-Datei für einen Bescheid. (Also nicht alle Bescheide in eine PDF-Datei und auch nicht eine PDF-Datei für jede Seite)

 

Mehrbedarfe

 

Kontakt

Sozialberatung Essen e.V.

Viehoferstr. 14

45127 Essen

Tel.: 0201/890959-99 / Fax -44

 

Email:

mail@sozialberatung-essen.de

 

Homepage:

www.sozialberatung-essen.de

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