Sozialberatung Essen e.V.
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Sie haben einen Durchlauferhitzer oder Heizkonvektor, oder eine Gastherme, bekommen dafür aber keinen Mehrbedarf gewährt ?

Kommen Sie mit Ihren Bescheiden zur Prüfung in eine unserer Beratungsstellen.

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Mehrbedarf für Warmwasser

 

Es wird ein Mehrbedarf gewährt für die Erzeugung von Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen (also z.B. Durchlauferhitzer, Gastherme), wenn dieser Betrag nicht schon in den Betriebskosten enthalten ist. (§ 21 Abs. 7 SGB II; § 30 Abs. 7 SGB XII)

 

Stromkosten

 

Im Regelbedarf ist ein gewisser Betrag für Haushaltsstrom vorgesehen. Für eine alleinstehende Person z.B. 38,05 €. Wenn Sie einen Durchlauferhitzer haben, bekommen Sie zusätzlich eine Pauschale i.H.v. 10,33 €. Zusammen stehen Ihnen also 48,38 € für Strom zur Verfügung. Ist Ihre Stromrechnung höher, stellt sich die Frage, ob der Durchlauferhitzer tatsächlich nicht mehr Strom verbraucht, als mit der Pauschale eigentlich abgegolten. Eventuell besteht hier ein weiterer Bedarf. Um einen höheren Bedarf geltend machen zu können, bedarf es seit 01.01.2021 jedoch gemäß § 21 Abs. 7 S.3 SGB II einer seperaten Messeinrichtung.

 

Wird mit einer Gastherme (nicht verwechseln mit Gas-Zentralheizung) geheizt und der Betriebsstrom dieser Therme wird über Ihren Haushaltsstrom abgerechnet, haben Sie hierfür einen Anspruch auf einen Mehrbedarf.

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2023:

 

2023

Regel-
bedarf

Mehrbedarf
für
Warmwasser

berücksichtigte Stromkosten im Regelbedarf

Regelbedarfsstufe

 

 

 

 

 

1

502,00 €

2,3%

11,55 €

 

38,05 €

2

451,00 €

2,3%

10,37 €

 

34,27 €

3

402,00 €

2,3%

9,25 €

 

30,49 €

4

420,00 €

1,4%

5,88 €

 

20,43 €

5

348,00 €

1,2%

4,18 €

 

14,36 €

6

318,00 €

0,8%

2,54 €

 

8,91 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2022:

 

2022

Regel-
bedarf

Mehrbedarf
für
Warmwasser

berücksichtigte Stromkosten im Regelbedarf

Regelbedarfsstufe

 

 

 

 

 

1

449,00 €

2,3%

10,33 €

 

38,05 €

2

404,00 €

2,3%

9,29 €

 

34,27 €

3

360,00 €

2,3%

8,28 €

 

30,49 €

4

376,00 €

1,4%

5,26 €

 

20,43 €

5

311,00 €

1,2%

3,73 €

 

14,36 €

6

285,00 €

0,8%

2,28 €

 

8,91 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2021:

 

2021

Regel-
bedarf

Mehrbedarf
für
Warmwasser

berücksichtigte Stromkosten im Regelbedarf

Regelbedarfsstufe

 

 

 

 

 

1

446,00 €

2,3%

10,26 €

 

36,19 €

2

401,00 €

2,3%

9,22 €

 

32,57 €

3

357,00 €

2,3%

8,21 €

 

28,95 €

4

373,00 €

1,4%

5,22 €

 

18,94 €

5

309,00 €

1,2%

3,71 €

 

13,70 €

6

283,00 €

0,8%

2,26 €

 

8,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2020:

 

2020

Regel-
bedarf

Mehrbedarf
für
Warmwasser

berücksichtigte Stromkosten im Regelbedarf

Regelbedarfsstufe

 

 

 

 

 

1

432,00 €

2,3%

9,94 €

 

36,39 €

2

389,00 €

2,3%

8,95 €

 

32,78 €

3

345,00 €

2,3%

7,94 €

 

29,09 €

4

328,00 €

1,4%

4,59 €

 

19,48 €

5

308,00 €

1,2%

3,70 €

 

14,09 €

6

250,00 €

0,8%

2,00 €

 

8,77 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt für das Jahr 2019:

 

2019

Regel-
bedarf

Mehrbedarf
für
Warmwasser

berücksichtigte Stromkosten im Regelbedarf

Regelbedarfsstufe

 

 

 

 

 

1

424,00 €

2,3%

9,75 €

 

35,72 €

2

382,00 €

2,3%

8,79 €

 

32,19 €

3

339,00 €

2,3%

7,80 €

 

28,58 €

4

322,00 €

1,4%

4,51 €

 

19,12 €

5

302,00 €

1,2%

3,62 €

 

13,82 €

6

245,00 €

0,8%

1,96 €

 

8,59 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehrbedarfe

 

Kontakt

Sozialberatung Essen e.V.

Viehoferstr. 14

45127 Essen

Tel.: 0201/890959-99 / Fax -44

 

Email:

mail@sozialberatung-essen.de

 

Homepage:

www.sozialberatung-essen.de

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