Sozialberatung Essen e.V.
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SGB II/XII-Leistungen und andere Leistungen

 

Die Leistungen nach SGB II und SGB XII sind grundsätzlich nachrangig. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass Leistungen der Grundsicherung auch neben anderen Leistungen in Betracht kommen, wenn Sie und/oder andere Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft/Einstandsgemeinschaft hilfebedürftig sind und nicht über einzusetzendes Einkommen und/oder Vermögen verfügen, um Ihren grundsicherungsrechtlichen Bedarf zu decken.

 

Allerdings ist zu beachten, dass gewisse Leistungen nicht neben den Leistungen der Grundsicherung in Anspruch genommen werden können im Falle von Hilfebedürftigkeit.

 

Eine hiervon zu unterscheidende Frage ist der Umfang der Anrechnungen von anderen Leistungen auf Leistungen der Grundsicherung. Wir haben für Sie (rechts aufrufbar) jeweils Sozialleistungen aufgeführt und dort ausgeführt, in welchem Verhältnis diese Leistungen zu Leistungen der Grundsicherung stehen und was zu beachten ist. Die Aufzählung beansprucht keine Vollständigkeit.

 

Mehrbedarfe

 

Kontakt

Sozialberatung Essen e.V.

Viehoferstr. 14

45127 Essen

Tel.: 0201/890959-99 / Fax -44

 

Email:

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Homepage:

www.sozialberatung-essen.de

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