Überprüfungsantrag bei Semestergebühren
Wir erklären Ihnen hier, was Sie tun können, um auch nachträglich noch Geld vom Job Center / Amt für Soziales erhalten zu können.
Die Überprüfung für Zeiträume in 2021 müssen noch in diesem Jahr (2022) beantragt werden.
Sie können den auf dieser Seite oben verlinkten Antragsvordruck benutzen, um eine Überprüfung zu beantragen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um „Leistungsbescheide“ oder „Änderungsbescheide“ (solange nicht der Hinweis „vorläufig“ enthalten ist), oder „Endgültige Festsetzungen“ oder „Aufhebungs- und Erstattungsbescheide“ handelt.
Der Antrag sollte vom Vertreter der Bedarfsgemeinschaft gestellt werden.
Fügen Sie dem Antrag Kopien des Gebührenbescheids und Kontoauszüge bei, aus denen der Monat der Zahlung hervorgeht.
Fertigen Sie eine Kopie des Antrages an.
Entweder erhalten Sie dann nach Antragstellung neue Bescheide, die die Semestergebühren berücksichtigen.
Diese können/sollten Sie uns zur Prüfung per Mail schicken.
Oder Sie erhalten Bescheide, die die Berücksichtigung der Semestergebühren ablehnen. Dann können wir mit Hilfe eines Anwaltes für Sie kostenlos Widerspruch einlegen.
Auch wenn die Semestergebühren berücksichtigt werden, können sich bei der Berechnung des Job Centers hinsichtlich des Einkommens (etc.) auch anderer BG-Mitglieder Fehler einschleichen. Eine Überprüfung ist daher immer ratsam!
Bitte beachten Sie die Widerspruchsfrist von einem Monat.
Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen zur Prüfung:
Ihre Bescheide schicken Sie uns bitte als PDF-Datei an mail@sozialberatung-essen.de . Bitte eine PDF-Datei für einen Bescheid. (Also nicht alle Bescheide in eine PDF-Datei und auch nicht eine PDF-Datei für jede Seite)